Mitgliedschaft

Du möchtest Mitglied bei der Stuttgarter Rudergesellschaft werden? Hier findest Du das Beitrittsgesuch zum Download.

Leg‘ das ausgefüllte Beitrittsgesuch bitte in das Postfach „Verwaltung“ im Kasten rechts neben dem Fahrtenbuch-Computer im Bootshaus. Oder per Post an: Stuttgarter Rudergesellschaft, Inselstraße 147, 70327 Stuttgart.

Bei Fragen zu Eurer Mitgliedschaft oder Kündigung, wendet Euch bitte an Frauke Maier.

Aktuell gelten folgende Mitgliedsbeiträge:

  • Aktive Mitglieder: 29,00 EUR / Monat
  • Jugendmitglieder (bis 18 Jahre): 17,00 EUR / Monat
  • Studierende/Azubis: 17,00 EUR/Monat
  • Passive Mitglieder: 17,00 EUR / Monat
  • Auswärtige Mitglieder: 7,50 EUR / Monat
  • Familienbeitrag (Eltern und alle Kinder bis 18 Jahre): 46,50 EUR / Monat (Kinder ab 18 Jahren im Familienbeitrag: 11,00 EUR / Monat)

Für Besitzer:innen einer Bonuscard gibt es besondere Tarife, meldet Euch dazu gerne bei Frauke.

Auszug aus der Satzung der Stuttgarter Rudergesellschaft:

§ 5 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Eine Mitgliedschaft juristischer Personen dient lediglich der Förderung des Vereinszweckes und begründet keine Rechte und Pflichten, wie sie für natürliche Personen bestehen.
2. Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag auf einem dafür vorgesehenen Vordruck voraus, der an den Verein zu richten ist. Der Aufnahmeantrag  minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und -pflichten gilt. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Minderjährige volljährig wird.
3. Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr.
4. Personen, die sich um die Mitgliedschaft im Verein bewerben, werden nur aufgenommen, wenn sie die Grundsätze des Vereins nachhaltig und konsequent unterstützen.
5. Wer rudern will, muss schwimmen können. Daher versichert jeder gleichzeitig mit der Bootsbenutzung, dass er/sie 200m frei schwimmen kann.
6. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, der diese Aufgabe auch auf ein einzelnes Vorstandsmitglied delegieren kann, nach freiem Ermessen. Die Aufnahme kann ohne Begründung abgelehnt werden, die Entscheidung ist schriftlich mitzuteilen.
7. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand. Gleichzeitig wird eine Aufnahmegebühr fällig, sofern eine solche Gebühr von der Mitgliederversammlung festgesetzt wurde.“

㤠14 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung von der Mitgliederliste oder durch Ausschluss aus dem Verein.
2. Die Austrittserklärung hat schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu erfolgen. Ein Austritt ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf den letzten Tag eines Quartals zulässig, bei Minderjährigen bedarf sie der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Verpflichtungen dem Verein gegenüber bestehen auch nach dem Ausscheiden, dies gilt besonders für evtl. ausstehende Beiträge.
3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes in einer Vorstandssitzung, bei der mindestens 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sein müssen. 5. […] 6. […]“

Die vollständige Satzung der Stuttgarter Rudergesellschaft kann hier heruntergeladen werden.