Fahrtenwettbewerb des DRV

Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:

  1. Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen  Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.

    Alter

    Jahrgang

    Ges. Ruderleistung

    davon auf Wanderfahrt

    Ruderer

    19-30

    31-60

    ab 61

    1992/81

    1980/51

    1950

    1000

    800

    600

    200

    160

    120

    Ruderinnen

    19-30

    31-60

    ab 61

    1992/81

    1980/51

    1950

    800

    700

    600

    160

    140

    120

     

  2. Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.
  3. Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.
  4. Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.

Mehr Infos gibt es hier:
http://www.rudern.de/verband/wanderrudern-breitensport-ruderreviere-umwelt/wettbewerbe/fahrtenwettbewerb/