Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:
- Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.
Alter
Jahrgang
Ges. Ruderleistung
davon auf Wanderfahrt
Ruderer
19-30
31-60
ab 61
1992/81
1980/51
1950
1000
800
600
200
160
120
Ruderinnen
19-30
31-60
ab 61
1992/81
1980/51
1950
800
700
600
160
140
120
- Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.
- Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.
- Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.
Mehr Infos gibt es hier:
http://www.rudern.de/verband/wanderrudern-breitensport-ruderreviere-umwelt/wettbewerbe/fahrtenwettbewerb/