Rudern im Winter

Aus gegeben Anlass (Kenterung in Cannstatt) weisen wir nochmal auf den lesenswerten Artikel zum Rudern bei kalten Wasser hin: https://www.rudern.de/news/2014/sicherheit-empfehlungen-und-hinweise-bei-kaltem-wasser-zur-unterkuehlung-hypothermie
Für das Rudern im Einer im Winter gilt bei uns folgende Regelung (Ruderordnung der StRG, Ziff. 3.7 und 3.8):
„Der Vorstand empfiehlt, im Winter auf Fahrten in Kleinbooten zu verzichten. Für Rennruderer gelten die für das Training notwendigen Ausnahmen von dieser Regelung. Bei der Nutzung von Renneinern oder schmalen Trainingseinern wird grundsätzlich das Tragen von Schwimmwesten empfohlen, insbesondere in der kalten Jahreszeit (1. November bis 31. März).
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im Einer nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten trainieren. In der kalten Jahreszeit (1. November bis 31. März) ist für unter 18-Jährige das Rudern im Einer ohne Begleitung durch andere Ruderboote oder durch den Trainer mit Motorboot untersagt.“